Die Lohnabrechnung im Dachdeckerhandwerk
Im Dachdeckerhandwerk sind tarifliche Vorgaben keine Option, sondern Pflicht. Lohnabrechnungen müssen sich an den Rahmentarifvertrag des ZVDH und der IG BAU halten. Besonders bei Abrechnung und Meldung an die Sozialkasse (SOKA-DACH) sind Genauigkeit und Termintreue entscheidend. Fehler führen schnell zu Rückfragen oder finanziellen Sanktionen.
SOKA-DACH: Beitragspflicht und strenge Meldefristen
Zentraler Bestandteil der Abrechnung im Dachdeckerhandwerk ist der monatliche Beitrag zur Sozialkasse in Höhe von 12,4 % der Bruttolohnsumme. Daraus werden unter anderem Rentenbeihilfen, Weiterbildungsmaßnahmen und das saisonale Ausfallgeld finanziert.
Neben der Beitragspflicht müssen folgende tarifliche Sonderregelungen in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden:
· Das 13. Monatseinkommen (ab 2025: 89 Stundenlöhne),
· Ausfallgeld bei Witterung (75 % des Stundenlohns),
· Flexible Arbeitszeitkonten mit bis zu 150 Stunden.
Alle Komponenten müssen korrekt erfasst und an die SOKA-DACH gemeldet werden. Auch Fehlzeiten oder Sonderzahlungen unterliegen strengen Vorgaben.
Wissen sichern – Abrechnung stabilisieren
Gerade kleinere Dachdeckerbetriebe stehen vor der Herausforderung, tarifliches Know-how langfristig im Unternehmen zu halten. Neue Mitarbeiter müssen gezielt eingearbeitet werden, da kleine Fehler große Auswirkungen haben. Betriebe, die mit internen Wissensdatenbanken, digitalen Tools oder Mentoring-Systemen arbeiten, sichern ihre Abrechnungsqualität auch bei Personalwechsel nachhaltig ab.
Wer korrekt abrechnet, rechnet auf lange Sicht besser
Tarifbindung ist kein Risiko, sondern ein klarer Rahmen für sichere und faire Löhne.
LOHN24 kennt die branchenspezifischen Anforderungen der Dachdeckerbranche und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung in der Lohnabrechnung.
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