Die Entfernungspauschale steigt – neue Spielräume bei Fahrtkostenzuschüssen
Die geplante Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2026 bringt frischen Wind in die Lohnabrechnung, denn statt erst ab dem 21. Kilometer gelten 38 Cent künftig ab dem ersten. Für Arbeitgeber bietet das neue Spielräume bei Fahrtkostenzuschüssen.
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 wird die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2026 einheitlich auf 0,38 Euro pro Entfernungskilometer angehoben – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher lag der Satz bei 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer gab es 0,38 Euro. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Steuererklärung der Arbeitnehmer, sondern auch auf arbeitgeberseitige Fahrtkostenzuschüsse.
Steuervorteile nutzen
Zuschüsse für den Arbeitsweg können laut Einkommensteuergesetz pauschal mit 15 % versteuert werden. Der Zuschuss bleibt außerdem sozialversicherungsfrei, sofern er die Höhe der Entfernungspauschale nicht überschreitet. Durch die Erhöhung der Entfernungspauschale gibt es hier ab 2026 einen neuen Gestaltungsspielraum, der die Lohnnebenkosten senken kann.
Hinweise zur Entfernungspauschale
- Maßgeblich ist die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg)
- Es gilt die kürzeste Straßenverbindung, Ausnahmen nur mit Nachweis
- Verkehrsmittel sind unerheblich (auch Fahrrad oder ÖPNV zählen)
- Jährlicher Höchstbetrag: 4.500 Euro Entfernungspauschale
Die Vereinfachungsregelung
Für die Entgeltabrechnung dürfen Arbeitgeber mit 15 Arbeitstagen pro Monat rechnen, sofern keine abweichende Regelung bekannt ist. Homeoffice muss anteilig berücksichtigt werden.
FAQ zur Entfernungspauschale ab 2026
Ab wann gilt die neue Pauschale?
Ab dem 1. Januar 2026 – vorbehaltlich der finalen Gesetzesverabschiedung.
Welche Entfernung ist relevant?
Die einfache Wegstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte, über die kürzeste Verbindung.
Welche Verkehrsmittel zählen?
Alle – auch Fahrrad, zu Fuß oder Deutschlandticket.
Wie viele Arbeitstage dürfen angesetzt werden?
Standardmäßig 15 pro Monat bzw. 180 pro Jahr, sofern nicht anders dokumentiert.
Was ist bei Homeoffice zu beachten?
Nur tatsächliche Pendeltage dürfen bezuschusst werden. Eine saubere Dokumentation ist Pflicht.
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