Co-Working-Space: Reisekosten oder nur Fahrtkosten?
Immer mehr Arbeitnehmer nutzen Co-Working-Spaces – aber wie sieht’s steuerlich aus? Die entscheidende Frage: Gilt der flexible Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte? Wenn ja, sind nur Fahrtkosten...
Immer mehr Arbeitnehmer nutzen Co-Working-Spaces – aber wie sieht’s steuerlich aus?
Die entscheidende Frage: Gilt der flexible Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte? Wenn ja, sind nur Fahrtkosten über die Entfernungspauschale absetzbar. Reisekosten und Verpflegungspauschalen entfallen. Wird der Co-Working-Space hingegen nur vorübergehend genutzt, etwa im Rahmen eines Projekts oder unter 48 Monaten, kann der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten – inklusive Verpflegung.
Für HR-Verantwortliche bedeutet das
Auf die Zuordnung kommt es an. Wer Mitarbeiter ins Co-Working schickt, sollte klare Vereinbarungen treffen. Nur so lassen sich steuerliche Vorteile nutzen – oder Risiken vermeiden.
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