Co-Working-Space: Reisekosten oder nur Fahrtkosten?
Chistoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 07. Juli 2025)
Immer mehr Arbeitnehmer nutzen CoWorkingSpaces – aber wie sieht’s steuerlich aus? Die entscheidende Frage: Gilt der flexible Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte? Wenn ja, sind nur Fahrtkosten über die Entfernungspauschale absetzbar. Reisekosten und Verpflegungspauschalen entfallen. Wird der CoWorkingSpace hingegen nur vorübergehend genutzt, etwa im Rahmen eines Projekts oder unter 48 Monaten, kann der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten – inklusive Verpflegung.
Für HRVerantwortliche bedeutet das: Auf die Zuordnung kommt es an. Wer Mitarbeiter ins CoWorking schickt, sollte klare Vereinbarungen treffen. Nur so lassen sich steuerliche Vorteile nutzen – oder Risiken vermeiden.
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