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Co-Working-Space: Reisekosten oder nur Fahrtkosten?

Co-Working-Space: Reisekosten oder nur Fahrtkosten?

Karola Müller-Thiel
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen Co-Working-Spaces – aber wie sieht’s steuerlich aus?

Die entscheidende Frage: Gilt der flexible Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte? Wenn ja, sind nur Fahrtkosten über die Entfernungspauschale absetzbar. Reisekosten und Verpflegungspauschalen entfallen. Wird der Co-Working-Space hingegen nur vorübergehend genutzt, etwa im Rahmen eines Projekts oder unter 48 Monaten, kann der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten – inklusive Verpflegung.

Für HR-Verantwortliche bedeutet das

Auf die Zuordnung kommt es an. Wer Mitarbeiter ins Co-Working schickt, sollte klare Vereinbarungen treffen. Nur so lassen sich steuerliche Vorteile nutzen – oder Risiken vermeiden.

Wir stellen alle Buchungsstapel und Lohnjournale im gewünschten Format für Ihre Kanzlei bereit – strukturiert und prüfungssicher.

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