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Bundestariftreuegesetz - Chancen und Pflichten für Unternehmen

Bundestariftreuegesetz - Chancen und Pflichten für Unternehmen

Karola Müller-Thiel
(veröffentlicht am 21. August 2025)

Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Damit sollen faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, gute Arbeitsstandards gesichert und die Tarifbindung gestärkt werden. Künftig dürfen nur noch Unternehmen öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, wenn sie tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Doch was ändert sich genau?

Neue Tariftreuepflicht bei öffentlichen Aufträgen

Die zentrale Neuerung: Bei öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 50.000 Euro müssen künftig tarifliche Arbeitsbedingungen verbindlich eingehalten werden. Das betrifft nicht nur tarifgebundene Unternehmen, sondern ausdrücklich auch Betriebe ohne Tarifbindung. Die Verpflichtung gilt über die gesamte Dauer des Auftrags und umfasst unter anderem Lohnhöhe, Urlaubsanspruch sowie Höchstarbeits- und Ruhezeiten. Die Einhaltung wird künftig durch eine neue Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See überwacht.

Digitalisierung und Prüfpflichten im Fokus

Begleitend zum Gesetz wird die Bekämpfung von Schwarzarbeit digital ausgebaut. Neue Prüfverfahren und KI-gestützte Risikobewertungen sollen die Kontrollen effizienter machen. Für Unternehmen bedeutet das: kürzere Reaktionszeiten, strengere Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und erweiterte Archivierungspflichten. So verlängert sich etwa die Aufbewahrungsfrist für lohnrelevante Unterlagen von sechs auf zehn Jahre.

Was Unternehmen beachten müssen

Auch wenn die Abrechnung selbst an einen spezialisierten Dienstleister wie LOHN24 ausgelagert ist, tragen Unternehmen weiterhin Verantwortung für die tarifliche Konformität ihrer arbeitsvertraglichen Regelungen. Ebenso wichtig ist die rechtssichere Ablage und schnelle Auskunftsfähigkeit bei Prüfungen – etwa durch interne HR-Prozesse, Schnittstellen zur Abrechnungsstelle oder klare Dokumentationsrichtlinien.

Tipp: Auftragsfähigkeit sichern

Um Verzögerungen bei Ausschreibungen zu vermeiden und rechtssicher durch Prüfverfahren zu kommen, sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, ob ihre Arbeitsverträge und Entgeltregelungen den geltenden Tarifvorgaben entsprechen. Außerdem sollten alle lohnrelevanten Unterlagen revisionssicher archiviert und bei Bedarf kurzfristig abrufbar sein. Klare Prozesse, dokumentierte Zuständigkeiten und eine enge Abstimmung zwischen HR, Vertragswesen und Abrechnung sind dabei entscheidend für eine reibungslose Umsetzung.

Gesetzliche Pflicht, strategischer Vorteil

Das BTTG bringt neue Vorgaben, stellt Unternehmen aber zugleich besser auf. Wer seine Lohnprozesse frühzeitig tariftreu, digital und prüfungssicher organisiert, verschafft sich Vorteile bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und reduziert Risiken im Tagesgeschäft.

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