Beschäftigung von Influencern
Tanya Noske
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(veröffentlicht am 21. August 2025)
Worauf Unternehmen achten müssen
Influencer gelten längst als professionelle Partner in Vertrieb und Marketing – doch rechtlich ist nicht immer klar, ob es sich um Selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigte handelt. Wer regelmäßig im Auftrag eines Unternehmens Inhalte erstellt und dessen Vorgaben unterliegt, kann schnell als Arbeitnehmer eingestuft werden – mit allen Folgen für Lohnsteuer und Sozialversicherung.
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Klare Verträge, regelmäßige Statusprüfungen und ein strukturierter Umgang mit Künstlersozialabgabe und Umsatzsteuerpflicht schützen vor Nachzahlungen und Konflikten.
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