Baulohn und Schlechtwettergeld korrekt abrechnen
Die Lohnabrechnung im Baugewerbe unterscheidet sich deutlich vom klassischen Abrechnungsverfahren. Tarifverträge, Zusatzleistungen, saisonale Besonderheiten und Sozialkassenpflichten führen dazu, dass jedes Detail stimmen muss. Fehler bei Schlechtwettergeld, Urlaub oder Zuschlägen führen schnell zu Nachforderungen durch Behörden oder durch die Beschäftigten selbst.
Besonders relevant sind Meldefristen, Dokumentationspflichten und die korrekte Umsetzung tariflicher Vorgaben. Wer hier nicht sauber arbeitet, steht im nächsten Prüfungsfall schnell unter Druck.
Die wichtigsten Besonderheiten im Überblick
Schlechtwettergeld (SWG)
Gilt in den Wintermonaten bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen. Anspruch besteht nur, wenn keine andere Beschäftigung möglich ist. Grundlage sind die Regelungen der Bundesagentur für Arbeit. Eine fehlerhafte Abrechnung führt schnell zu Rückforderungen, daher ist besondere Sorgfalt erforderlich.
Urlaubsverfahren (SOKA-Bau)
Urlaubsansprüche werden über die Urlaubskasse geführt. Urlaub kann damit auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben.
Winterausfallgeld
Ergänzt das Kurzarbeitergeld und wird über die Agentur für Arbeit beantragt. Anspruch und Höhe variieren je nach Monat.
Zusatzversorgungskasse (ZVK)
Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer sind je nach Region unterschiedlich und müssen regelmäßig gemeldet und die aktuellen Beitragssätze geprüft werden.
Zuschläge
Für Mehrarbeit, Schicht, Nacht oder Samstagsarbeit gelten spezielle Tarife, die vollständig und korrekt erfasst werden müssen.
Alle Angaben müssen fristgerecht übermittelt, dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet sein. Verspätete oder falsche Angaben führen zu Rückfragen oder Ablehnungen – mit finanziellen Folgen.
Baulohn braucht Erfahrung
Die Lohnabrechnung im Bau erfordert fundiertes Wissen, rechtssichere Umsetzung und genaue Abstimmung mit den Sozialkassen und Behörden. Wer sich hier auf Standardsysteme verlässt, riskiert Fehler mit weitreichenden Folgen.
LOHN24 übernimmt für Bauunternehmen die komplette Baulohnabrechnung – inklusive Kommunikation mit SOKA-Bau, Meldungen zu Schlechtwettergeld und Abbildung aller tariflichen Besonderheiten. So bleibt die Abrechnung korrekt, termingerecht und prüfungssicher.
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