Baulohn und Schlechtwettergeld korrekt abrechnen
Karola Müller-Thiel
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(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)
Die wichtigsten Besonderheiten im Überblick
Schlechtwettergeld (SWG)
Gilt in den Wintermonaten bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen. Anspruch besteht nur, wenn keine andere Beschäftigung möglich ist. Grundlage sind die Regelungen der Bundesagentur für Arbeit. Eine fehlerhafte Abrechnung führt schnell zu Rückforderungen, daher ist besondere Sorgfalt erforderlich.Urlaubsverfahren (SOKA-Bau)
Urlaubsansprüche werden über die Urlaubskasse geführt. Urlaub kann damit auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben.Winterausfallgeld
Ergänzt das Kurzarbeitergeld und wird über die Agentur für Arbeit beantragt. Anspruch und Höhe variieren je nach Monat.Zusatzversorgungskasse (ZVK)
Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer sind je nach Region unterschiedlich und müssen regelmäßig gemeldet und die aktuellen Beitragssätze geprüft werden.Zuschläge
Für Mehrarbeit, Schicht, Nacht oder Samstagsarbeit gelten spezielle Tarife, die vollständig und korrekt erfasst werden müssen. Alle Angaben müssen fristgerecht übermittelt, dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet sein. Verspätete oder falsche Angaben führen zu Rückfragen oder Ablehnungen – mit finanziellen Folgen.Baulohn braucht Erfahrung
Die Lohnabrechnung im Bau erfordert fundiertes Wissen, rechtssichere Umsetzung und genaue Abstimmung mit den Sozialkassen und Behörden. Wer sich hier auf Standardsysteme verlässt, riskiert Fehler mit weitreichenden Folgen. LOHN24 übernimmt für Bauunternehmen die komplette Baulohnabrechnung – inklusive Kommunikation mit SOKA-Bau, Meldungen zu Schlechtwettergeld und Abbildung aller tariflichen Besonderheiten. So bleibt die Abrechnung korrekt, termingerecht und prüfungssicher.Sie brauchen Unterstützung?
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