Bauhauptgewerbe - Neue Tariflöhne ab 1. April 2026
Mit der Tarifanpassung im Bauhauptgewerbe zum 1. April 2026 steigen die Löhne um rund 4 Prozent und erreichen durch die vollständige Angleichung der Ost- an die Westtarife erstmals bundesweit ein einheitliches Niveau.
Für Baubetriebe in Ostdeutschland bedeutet das einen deutlichen Sprung bei den Lohnkosten. Gleichzeitig entsteht aber auch Klarheit, unterschiedliche Tarifniveaus gehören der Vergangenheit an. Für Steuerberater und Unternehmen vereinfacht das langfristig die Lohnabrechnung digital, kurzfristig sorgt es jedoch für erheblichen Anpassungsaufwand.
Die neuen Tariflöhne
Ab dem 1. April 2026 gelten bundeseinheitliche Mindestlöhne je Lohngruppe:
- Werker/Bauhelfer (LG 1): 15,86 Euro pro Stunde
- Fachwerker: 17,34 Euro pro Stunde
- Spezialbau-Facharbeiter: 18,49 Euro pro Stunde
- Vorarbeiter/Polier: 20,11 Euro pro Stunde
Auch Ausbildungsvergütungen und Angestelltengehälter steigen. Gerade hier liegt ein häufiger Fehler, denn viele Betriebe passen nur die gewerblichen Löhne an - vergessen aber die übrigen Vergütungsbestandteile.
Auswirkungen auf die SOKA-BAU-Meldung
Die Anpassung wirkt direkt auf die SOKA-BAU-Meldungen, denn der zu meldende tatsächliche Bruttostundenlohn verändert sich. Fehlerhafte oder verspätete Anpassungen führen zu Meldungen mit zu niedrigen Beträgen. Die Folge sind zu geringe Urlaubsansprüche, falsche Erstattungen und potenzielle Nachforderungen bei Prüfungen.
Konkrete Maßnahmen
Alle neuen Tarifwerte müssen rechtzeitig in die Entgeltabrechnung einfließen.
Auch Arbeitsverträge müssen ggf. angepasst werden, wenn dort feste Beträge vereinbart sind, die unter dem neuen Tarif liegen. Dynamische Tarifverweise hingegen passen sich automatisch an.
FAQ – Tariflohn Baugewerbe April 2026
- Wann treten die neuen Tariflöhne im Baugewerbe in Kraft? Die neuen Tariflöhne gelten verbindlich ab dem 1. April 2026.
- Wie hoch ist die Lohnerhöhung im Baugewerbe 2026? Im Westen beträgt die Erhöhung rund 3,9 Prozent. Im Osten fällt sie höher aus durch die vollständige Angleichung an das Westniveau.
- Was bedeutet die Ost-West-Angleichung konkret? Erstmals gelten bundesweit identische Tariflöhne im Bauhauptgewerbe – unabhängig vom Standort des Betriebs.
- Welche Auswirkungen hat das auf die SOKA-BAU-Meldung? Die gemeldeten Bruttostundenlöhne steigen. Fehlerhafte Angaben führen zu falschen Urlaubsansprüchen und möglichen Nachforderungen.
- Müssen Arbeitsverträge angepasst werden? Ja, wenn feste Löhne unterhalb des neuen Tarifniveaus vereinbart sind. Bei dynamischen Tarifverweisen erfolgt die Anpassung automatisch.
- Was passiert, wenn die Umstellung zu spät erfolgt? Fehlerhafte Abrechnungen, falsche Meldungen und potenzielle Nachzahlungen sind die Folge.
LOHN24 in der Praxis
LOHN24 übernimmt die vollständige Umsetzung neuer Tariflöhne in der Lohnabrechnung – inklusive aller relevanten Meldungen. Gerade bei komplexen Änderungen zeigt sich der Vorteil ausgelagerter Prozesse: keine manuellen Anpassungen, keine Unsicherheiten, keine Fristversäumnisse.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an LOHN24. Wir unterstützen Sie gern. Wir sind seit 35 Jahren Experten auf dem Gebiet des Baulohnes.
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