BAG-Urteil: Gehaltslücken werden zum Risiko
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Oktober 2025 genügt ein einzelner besser bezahlter Kollege, um eine Klage wegen ungleicher Bezahlung zu rechtfertigen. Die Arbeitgeber stehen somit in der Pflicht, Unterschiede nachvollziehbar zu begründen. Gelingt das nicht, drohen Nachzahlungen und weitere Folgen.
Was sich durch das Urteil ändert
Der sogenannte Paarvergleich ersetzt den bisherigen Medianvergleich. Entscheidend ist nicht mehr das durchschnittliche Gehalt, sondern der direkte Vergleich mit einem Kollegen gleicher Tätigkeit. Kann der Arbeitgeber die Differenz nicht objektiv begründen, gilt die Vermutung der Diskriminierung. Begründungen wie "Verhandlungsgeschick" oder "Leistungsdifferenzen" reichen nicht aus.
Intransparente Vergütungen werden „brandgefährlich“
Das Urteil betrifft nicht nur Konzerne, sondern auch kleine Unternehmen und Kanzleien. Sobald individuelle Gehaltsentscheidungen nicht nachvollziehbar sind, steigt das Risiko. Besonders gefährdet sind Betriebe ohne klare Kriterien für Gehalt, Zulagen oder Bonuszahlungen. Wer hier nicht nachbessert, handelt fahrlässig.
EU-Richtlinie verschärft ab 2026 die Spielregeln
Zusätzlich gilt ab Juni 2026 die Entgelttransparenzrichtlinie der EU. Unternehmen müssen dann auch in Deutschland verpflichtend bereits in Stellenausschreibungen Gehaltsangaben machen und Auskunft über Vergleichsgehälter geben. Ab 2027 greift dann in Abhängigkeit von der Betriebsgröße eine verpflichtende regelmäßige Berichterstattung zur Entgeltgleichheit. Liegt der Gender Pay Gap über 5 %, sind Gegenmaßnahmen verpflichtend.
Jetzt prüfen, bevor es andere tun
Die Unternehmen in Deutschland sollten umgehend die folgenden Maßnahmen ergreifen:
- die Gehaltsstruktur analysieren
- nachvollziehbare Kriterien für Vergütung festlegen
- Führungskräfte sensibilisieren
- kritische Lücken dokumentieren oder schließen
Wer zuwartet, riskiert Klagen, Imageschäden und Nachzahlungen.
Struktur schlägt Bauchgefühl
Gehaltsentscheidungen brauchen System. Das BAG hat die Latte nun höher gelegt – und die EU zieht nach. Für Unternehmen gilt: Nur wer Unterschiede erklären kann, steht rechtlich auf sicherem Boden.
Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2025 (Az.: 8 AZR 300/24)
FAQ zum BAG-Urteil Equal Pay
Worum geht es im Urteil? Ein einzelner besser bezahlter Kollege reicht aus, um eine mögliche Diskriminierung zu vermuten.
Was muss der Arbeitgeber tun? Er muss objektiv und nachvollziehbar begründen, warum Gehälter unterschiedlich sind.
Wer ist betroffen? Alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.
Was verlangt die EU-Richtlinie? Mehr Transparenz, Berichtspflichten und klare Vorgaben im Recruiting ab 2026.
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