LOHN24

BAG-Urteil: Freistellung und Gehaltszahlung

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 30. Juni 2025)

Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit für Arbeitgeber

Was das neue Urteil zur unwiderruflichen Freistellung für Ihre Lohnpraxis bedeutet

 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 5 AZR 127/24) ein zentrales Thema für Arbeitgeber klargestellt: Bei einer unwiderruflichen Freistellung schulden Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt – selbst wenn der Mitarbeiter keine neue Stelle sucht. Das Urteil bringt rechtliche Sicherheit, erfordert aber auch eine neue Sorgfalt bei Freistellungen und der Lohnabrechnung.

 Was das BAG konkret entschieden hat:

  • Annahmeverzug gilt: Bei unwiderruflicher Freistellung bleibt der Lohnanspruch bestehen – auch ohne Eigeninitiative des Mitarbeiters.
  • Keine Bewerbungspflicht: Der Arbeitnehmer muss sich nicht zwingend bewerben – nur grob nachlässiges Verhalten („böswillige Unterlassung“) kann den Anspruch gefährden.
  • Volle Vergütungspflicht: Arbeitgeber zahlen das volle Gehalt während der Kündigungsfrist – inklusive aller gesetzlichen Abzüge und Meldungen.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

·      Freistellungen strategisch prüfen – Widerruf vorbehalten kann Kosten sparen

·      Weiterbeschäftigung als Option prüfen – z. B. mit Projektaufgaben

·      Abrechnung vollständig und korrekt – auch in Freistellungsphasen

Fazit für Unternehmen
Freistellungen wirken entlastend – können aber teuer werden, wenn die arbeitsrechtlichen Regeln nicht beachtet werden. Lohn24 unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Abrechnung, Vertragsgestaltung und Rückstellungen.

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EMail: info@lohn24.de

 

Ja, sofern sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder steuerpflichtig beschäftigt sind.

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