LOHN24
Aktivrente 2026: Handlungsbedarf für Unternehmen

Aktivrente 2026: Handlungsbedarf für Unternehmen

Christoph Hacker
(veröffentlicht am 18. Oktober 2025)

Mit Beginn des kommenden Jahres tritt die viel diskutierte Aktivrente in Kraft. Sie soll Beschäftigte durch einen zusätzlichen monatlichen Steuerfreibetrag dazu motivieren, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Die Unternehmen in Deutschland müssen sich rechtzeitig auf diese Neuerung vorbereiten, denn es gibt einiges zu tun.

Neuer steuerlicher Freibetrag

Die Aktivrente schafft neue steuerliche Anreize für alle Arbeitnehmer, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Konkret gibt es ab 1.1.2026 einen neuen monatlichen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro, der im neuen § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes festgeschrieben ist. Gemeinsam mit dem regulären steuerlichen Grundfreibetrag sind somit bis zu 3.029 Euro brutto für diese Beschäftigtengruppe steuerfrei.

Dieser Freibetrag gilt allerdings nur bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Von dieser neuen Regelung ausgeschlossen sind unter anderem Minijobs, Beamtenverhältnisse, selbstständige Tätigkeiten und Geschäftsführer ohne sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerstatus.

Die Sozialversicherung bleibt unverändert

Die neue Regelung betrifft ausschließlich die Lohnsteuer, nicht jedoch die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Konkret heißt das: Auch für steuerfreie Entgeltbestandteile nach dem Aktivrentengesetz fallen unverändert die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an.

Unternehmen sollten diesen Punkt klar und transparent gegenüber den betroffenen Mitarbeitern kommunizieren, um Missverständnisse über vermeintlich „abgabenfreie“ Zusatzleistungen zu vermeiden.

Rechtzeitige Vorbereitung ist Trumpf

Zwar startet die Aktivrente offiziell erst zum 1. Januar 2026, doch der Vorbereitungsbedarf ist erheblich. Abrechnungssysteme müssen angepasst, Regelaltersgrenzen hinterlegt und ELStAM-Schnittstellen getestet werden. In vielen Fällen sind auch Anpassungen an bestehende Prozesse oder interne Workflows erforderlich.

Unternehmen sollten frühzeitig die Lohnbuchhaltung bzw. den Payroll-Dienstleister einbinden, Personalverantwortliche schulen und rechtzeitig mit der Kommunikation gegenüber betroffenen Beschäftigten beginnen. Gerade bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder komplexen Steuerkonstellationen ist eine saubere Vorbereitung unerlässlich.

Die Aktivrente als strategische Option

Für viele Unternehmen kann die Aktivrente Teil einer klugen Personalstrategie sein, denn in etlichen Branchen macht der zunehmende Fachkräftemangel die Weiterbeschäftigung älterer Kollegen zunehmend attraktiv.

Bereits heute nutzen rund 30 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen Beschäftigungsmodelle über die Regelaltersgrenze hinaus. Die Aktivrente greift diesen Trend auf, setzt gezielte finanzielle Anreize und senkt die steuerliche Last.

Was LOHN24 für Sie tun kann

LOHN24 begleitet Unternehmen bei der Einführung der Aktivrente, fachlich fundiert und praxisnah. Gerne prüfen wir Ihre Lohnsysteme, unterstützen bei der technischen Umsetzung, schulen Ihre Teams und sorgen für die korrekte Abbildung im Abrechnungsprozess. So sind Sie zum Jahreswechsel 2026 bestens vorbereitet.

FAQ zur Aktivrente 2026

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Alle Beschäftigten, welche die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten.

Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?

Bis zu 2.000 Euro monatlich zusätzlich zum Grundfreibetrag. Insgesamt sind bis zu 3.029 Euro steuerfrei.

Muss die Altersvollrente bereits bezogen werden?

Nein, ein Rentenbezug ist nicht erforderlich. 

Gibt es Auswirkungen auf die Sozialversicherung?

Nein, es besteht weiterhin volle Beitragspflicht.

Wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt?

Ja, über die ELStAM-Daten – auch bei Steuerklasse VI.

Gilt der Freibetrag auch bei Teilzeit oder schwankendem Einkommen?

Ja, solange die 2.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird.

Sie brauchen Unterstützung?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Telefon: +49 30 6840881-499

E-Mail: beratung@lohn24.de

Ja, sofern sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder steuerpflichtig beschäftigt sind.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden
Aktivrente 2026: Handlungsbedarf für Unternehmen