A1-Bescheinigung 2025: Digital, verpflichtend und streng kontrolliert
Tanya Noske
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(veröffentlicht am 30. Juni 2025)
Warum Dienstreisen ins EU-Ausland ohne A1-Bescheinigung jetzt teuer werden können
Wer Mitarbeiter auch nur kurz ins EU-Ausland schickt – sei es für ein Kundengespräch in Paris oder eine Messe in Wien – braucht seit 1. Januar 2025 zwingend eine elektronische A1-Bescheinigung. Papierformulare sind passé, die Kontrollen intensiver denn je. Besonders Österreich, Frankreich und Italien prüfen konsequent – und ahnden Verstöße mit hohen Bußgeldern.
Was Sie jetzt wissen müssen
- Alle Beschäftigten betroffen: Vom Arbeitnehmer über Selbständige bis zum Flugpersonal – jeder braucht bei Auslandseinsätzen die A1.
- Keine Ausnahmen bei kurzer Dauer: Auch wenige Stunden im Ausland sind meldepflichtig.
- Seit Februar 2025: Grenzgänger können sich selbst im SV-Meldeportal registrieren – das vereinfacht die Prozesse, ersetzt aber nicht die Pflicht zur korrekten Antragstellung.
Das Risiko
Bußgelder von bis zu 20.000 € pro Mitarbeiter und Einsatz sind möglich – zusätzlich drohen Baustopps und Projektverluste.
Unsere Empfehlungen
- A1 digital beantragen – direkt über die Payroll-Software oder das SV-Meldeportal
- Vorlauf einplanen – Anträge benötigen Bearbeitungszeit
- Antragsbestätigung mitführen – bei kurzfristigen Reisen unverzichtbar
Lohn24 unterstützt Sie beim A1-Management
Wir sorgen dafür, dass Sie rechtskonform ins Ausland entsenden – ohne Stress, ohne Stolperfallen. Unsere Lösungen integrieren die A1-Abwicklung direkt in die Lohnabrechnung.
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