Aktuelles aus der Lohnabrechnung29. Juni 2025 · Tanya Noske

A1-Bescheinigung 2025: Digital, verpflichtend und streng kontrolliert

Warum Dienstreisen ins EU-Ausland ohne A1-Bescheinigung jetzt teuer werden können Wer Mitarbeiter auch nur kurz ins EU-Ausland schickt – sei es für ein Kundengespräch in Paris oder eine Messe in Wi...

A1-Bescheinigung 2025: Digital, verpflichtend und streng kontrolliert

Warum Dienstreisen ins EU-Ausland ohne A1-Bescheinigung jetzt teuer werden können

Wer Mitarbeiter auch nur kurz ins EU-Ausland schickt – sei es für ein Kundengespräch in Paris oder eine Messe in Wien – braucht seit 1. Januar 2025 zwingend eine elektronische A1-Bescheinigung. Papierformulare sind passé, die Kontrollen intensiver denn je. Besonders Österreich, Frankreich und Italien prüfen konsequent – und ahnden Verstöße mit hohen Bußgeldern.

Was Sie jetzt wissen müssen

  • Alle Beschäftigten betroffen: Vom Arbeitnehmer über Selbständige bis zum Flugpersonal – jeder braucht bei Auslandseinsätzen die A1.
  • Keine Ausnahmen bei kurzer Dauer: Auch wenige Stunden im Ausland sind meldepflichtig.
  • Seit Februar 2025: Grenzgänger können sich selbst im SV-Meldeportal registrieren – das vereinfacht die Prozesse, ersetzt aber nicht die Pflicht zur korrekten Antragstellung.

Das Risiko

Bußgelder von bis zu 20.000 € pro Mitarbeiter und Einsatz sind möglich – zusätzlich drohen Baustopps und Projektverluste.

Unsere Empfehlungen

  • A1 digital beantragen – direkt über die Payroll-Software oder das SV-Meldeportal
  • Vorlauf einplanen – Anträge benötigen Bearbeitungszeit
  • Antragsbestätigung mitführen – bei kurzfristigen Reisen unverzichtbar

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Wir sorgen dafür, dass Sie rechtskonform ins Ausland entsenden – ohne Stress, ohne Stolperfallen. Unsere Lösungen integrieren die A1-Abwicklung direkt in die Lohnabrechnung.

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