Minijobs und Steuern – ein oft unterschätzter Punkt
Minijobs sind steuerpflichtig – auch wenn viele das Gegenteil annehmen.
Entscheidend ist die Art der Besteuerung: Wird pauschal versteuert, fällt meist ein fester Satz von 2 Prozent an, den der Arbeitgeber direkt abführt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen kann der Satz auf 25 Prozent steigen. Alternativ ist die individuelle Versteuerung über das ELStAMVerfahren möglich – dann gelten die persönlichen Steuermerkmale des Mitarbeiters.
Wichtig: Nur bei individueller Versteuerung ist der Minijob in der Steuererklärung anzugeben. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter darüber informieren und die gewählte Variante klar dokumentieren.
Unser Tipp: Prüfen Sie jede geringfügige Beschäftigung genau und übermitteln Sie alle Angaben vollständig an Ihren PayrollDienstleister. So vermeiden Sie Rückfragen und stellen eine rechtssichere Abrechnung sicher.
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