Minijobs und Steuern – ein oft unterschätzter Punkt
Minijobs sind steuerpflichtig – auch wenn viele das Gegenteil annehmen.
Entscheidend ist die Art der Besteuerung: Wird pauschal versteuert, fällt meist ein fester Satz von 2 Prozent an, den der Arbeitgeber direkt abführt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen kann der Satz auf 25 Prozent steigen. Alternativ ist die individuelle Versteuerung über das ELStAM-Verfahren möglich – dann gelten die persönlichen Steuermerkmale des Mitarbeiters.
Wichtig: Nur bei individueller Versteuerung ist der Minijob in der Steuererklärung anzugeben. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter darüber informieren und die gewählte Variante klar dokumentieren.
Unser Tipp
Prüfen Sie jede geringfügige Beschäftigung genau und übermitteln Sie alle Angaben vollständig an Ihren Payroll-Dienstleister. So vermeiden Sie Rückfragen und stellen eine rechtssichere Abrechnung sicher.