Neue Mindestlöhne für Pflegeberufe – Das sollten Sie wissen
Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 1. April beziehungsweise dem 1. Juli 2021 gelten neue Mindestlöhne für Pflegeberufe. Diese Änderungen bringen nicht nur Anpassungen bei den Vergütungssätzen mit sich, sondern berücksichtigen erstmals auch die Qualifikationen Ihrer Mitarbeitenden. Damit wird ein weiterer Schritt unternommen, um die anspruchsvolle Arbeit in der Pflege angemessen zu honorieren und gleichzeitig die Attraktivität der Branche zu steigern.
In unserem digitalen Newsletter haben wir für Sie alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengestellt. Dort erfahren Sie, welche Mindestlöhne für welche Qualifikationsstufen gelten und wie sich die Änderungen auf Ihre Lohnabrechnung auswirken könnten.
Wichtige Details zu den Änderungen:
- Gültigkeit und Stichtage: Die neuen Mindestlöhne treten in zwei Stufen in Kraft – zum 1. April und 1. Juli 2021.
- Qualifikationsabhängigkeit: Die Höhe des Mindestlohns richtet sich künftig nach den Qualifikationen der Mitarbeitenden. Unterschieden wird beispielsweise zwischen Hilfskräften, Fachkräften und Mitarbeitenden mit spezialisierten Weiterbildungen.
- Regionale Unterschiede: Die Änderungen betreffen Pflegeeinrichtungen bundesweit, wodurch auch regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Die Einführung dieser neuen Mindestlöhne kann Auswirkungen auf Ihre Lohnabrechnung und Kostenstruktur haben. Gerade für Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, die neuen Regelungen rechtzeitig und korrekt umzusetzen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden und Ihre Mitarbeitenden rechtzeitig entsprechend entlohnt werden.
Unser Team bei LOHN24 unterstützt Sie hierbei zuverlässig. Wir sorgen dafür, dass die neuen Mindestlöhne in Ihre Abrechnungen integriert werden und Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Ihre Fragen – Unsere Antworten
Sollten Sie Fragen zu den neuen Mindestlohnregelungen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Team ist auf die Besonderheiten der Pflegebranche spezialisiert und hilft Ihnen gerne dabei, die Neuerungen korrekt und effizient in Ihre Lohnabrechnung einzupflegen.